Entlastungsbetrag clever nutzen
Wenn Sie den monatlichen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen nicht voll ausschöpfen, wird der verbleibende Betrag jeweils auf den darauffolgenden Kalendermonat übertragen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen eines Kalenderjahres können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfällt der Restbetrag des Entlastungsgeldes.
Umwandlung von Sachleistungen in Betreuungsleistungen
Falls Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro bereits für Unterstützungsangebote ausgeschöpft haben oder ihn ansparen möchten, gibt es die Möglichkeit, diesen in zusätzliche Betreuungsleistungen umzuwandeln. Dies ist insbesondere ab Pflegegrad 2 möglich. Bis zu 40 Prozent des maximalen Pflegesachleistungsbetrags können umgewandelt werden, sofern dieser nicht vollständig ausgeschöpft ist. Die rechtliche Grundlage für diesen Umwandlungsanspruch findet sich im Elften Buch Sozialgesetzbuch (§ 45a Absatz 4 SGB XI).
Hausnotruf § 40 abs.1 SGB XI: Zuzahlung durch die Pflegkassen PG 1-5 monatlich bis zu 25,50€, allerdings können neben den reinen Bereitstellungskosten noch weitere Kosten anfallen (z.B. Einsatzservice für Notfälle), diese Kosten werden nicht von den Pflegkassen getragen.
Zusätzliche Entlastungsleistungen für Versicherte
- Versicherte können den Entlastungsbetrag für verschiedene Angebote nutzen:
- Leistungen der Kurzzeitpflege (zum Beispiel für Kost & Logis)
- Dienstleistungen im Haushalt bei ambulant versorgten Pflegebedürftigen (wie Haushaltshilfe, Verpflegung, Einkäufe, Fahrdienste, Botengänge)
- Stundenweise Betreuung und Alltagsbegleiter (zum Beispiel Begleitung bei Arztbesuchen oder gemeinsame Besuche auf dem Friedhof)
- Pflegebegleiter (sie unterstützen pflegende Angehörige bei der Betreuung)
- Familienentlastende Angebote
- Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer
- Besuchsdienste
- Angebote der Beschäftigung & Aktivierung
- Sinnvolle Beschäftigung (wie Lesen, Gesellschaftsspiele, Kochen oder Backen)
- Mobilisation unter Begleitung
- Spezielle Angebote zur Beschäftigung von Demenzerkrankten
Unsere Betreuungskräfte stehen für Gespräche über alltägliche Sorgen zur Verfügung und vermitteln durch ihre Anwesenheit Sicherheit und Orientierung. Sie helfen dabei, die Gestaltung der Tages- und Wochenstruktur positiv zu beeinflussen, was sich förderlich auf die Beweglichkeit und die Stimmung der betroffenen Personen auswirkt.
Das Verhältnis eines Menschen zu seinen Mitmenschen (Angehörige, Freunde, Kollegen, Nachbarn, etc.) beeinflusst die Lebenssituation maßgeblich. Die Erfüllung der sozialen Bedürfnisse sowie der Bedürfnisse nach Sicherheit und Achtung sind hiervon abhängig.
Unser Antrieb ist es, Sie dabei zu unterstützen, dass die zu betreuende Person so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben kann. Lassen Sie uns gemeinsam einen Teil des Weges gehen, um die Situation für alle Beteiligten lebenswerter zu gestalten und die Lebensqualität zu erhöhen.
Wir haben freie Kapazitäten - Erster Termin kurzfristig möglich
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, um einen unverbindlichen und kostenlosen Ersttermin
bei Ihnen oder mit Ihren Angehörigen zu vereinbaren.