Seit dem 1. Januar 2024 gelten für das Pflegegeld um 5% erhöhte Beträge. Das Pflegegeld dient für die Sicherstellung der Pflege zum Beispiel durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zahlt die Pflegeversicherung dem Pflegebedürftigen ein Pflegegeld. Die wichtigsten Änderungen gehen auf die Pflegereform aus 2023 zurück: Das Pflegeunterstützung- und -Entlastungsgesetz (PUEG).
PG 2 332€ (alt 316€)
PG 3 573€ (alt 545€)
PG 4 765€ (alt 728€)
PG 5 947€ (alt 901€)
Zudem ist es so das Arbeitnehmer sich unbezahlt bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen können und erhalten als finanziellen Ausgleich für das entgangene Arbeitsentgelt Pflegeunterstützungsgeld. Ab 1. Januar 2024 kann das Pflegeunterstützungsgeld nun jährlich für bis zu 10 Arbeitstage je pflegebedürftiger Person genutzt werden. Bisher war der Anspruch auf insgesamt 10 Arbeitstage je pflegebedürftiger Person beschränkt. (Quelle AOK – https://www.aok.de/gp/pflege/das-aendert-sich-ab-januar-2024-in-der-pflege)